last update: 18.04.2024

Bauleitpläne

Bauleitpläne werden von der jeweiligen Gemeinde aufgestellt.

Man unterscheidet hierbei zwischen vorbereitendem Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).

Aufgabe der Bauleitpläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gebiet der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen.

Er ist ein Lageplan zum Baurecht. Der Bebauungsplan beinhaltet Baugrenzen, Baulinien, die Faktoren für die Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ) und Geschosszahl (GFZ). Die aus den Flächennutzungsplänen entwickelten Bebauungspläne werden im Baugesetzbuch unter den § 8, 9, 10, 30 und 125 geregelt.

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