last update: 16.04.2024

Der Begriff Baurecht wird in verschiedenen Zusammenhängen benutzt:

Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.
Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen:

  • privatem Baurecht:
    Zivilrechtsnormen, die Nachbarrecht und Grundeigentum regeln, sowie Werkverträge die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.), sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer.
  • öffentlichem Baurecht:
    Die Teile des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts gibt es nochmal eine Unterscheidung zwischen dem Bauplanungsrecht (Regelung der Bebaubarkeit von Grundstücken) und dem Bauordnungsrecht (Regelung der Vorschriften für einzelne Bauvorhaben)

Es gab in der Antike bereits ein niedergeschriebenes Baurecht. Dazu gehört etwa die Überlieferung des Corpus Juris. Auch im mittelalterlichen Recht kannte man bereits baurechtliche Regelungen, wie zum Beispiel entsprechende Bestimmungen im Sachsenspiegel und im Schwabenspiegel. Diese Vorgaben sind dann 1568 in die "Newen Bawordnung" unter Herzog Christoph von Württemberg aufgenommen worden.