last update: 23.04.2024

Grundbuch

Als Grundbuch bezeichnet man das öffentliche Register, in dem jedes einzelne Grundstück mit all den betreffenden Rechtsverhältnissen verzeichnet ist. Es genießt in Deutschland öffentlichen Glauben, das bedeutet, zugunsten desjenigen, der ein Grundstück erwirbt, gilt das Grundbuch als richtig (siehe auch § 892 BGB).

Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht ist neben der Einigung über die Rechtsänderung auch die Eintragung in das Grundbuch erforderlich (siehe auch § 873 BGB).