Der Begriff Kataster bedeutet "Kopfsteuerverzeichnis" und leitet sich vermutlich vom lateinischen Begriff "capitum registrum" ab. Hier wird sofort die Bedeutung des Katasters als reines Steuerkataster deutlich.
Um eine gerechte Besteuerung des Grundbesitzes zu gewährleisten, verordnete die preußische Regierung 1820 im Rheinland und in Westfalen den Aufbau eines Steuerkatasters. Dazu waren umfangreiche Vermessungen nötig.
Bei dem großen Umfang der zu vermessenden Flächen, war die Genauigkeit nicht sehr hoch, da die Vermessungen nur mit einfachen Messmethoden durchgeführt wurden. Das Kataster sollte ja auch nur ein Hilfsmittel zur Besteuerung von Grundbesitz sein. Umso erstaunlicher waren die Ergebnisse des sogenannten Urkatasters.
Verglichen mit den heutigen Messmethoden und den heutigen Anforderungen an ein modernes Liegenschaftskataster sind die Erebnisse des Urkatasters unzureichend. In einigen ländlichen Gebieten unserer Region stellt das Urkataster aber heute immer noch den amtlichen Katastenachweis dar, weil Folgemessungen bisher nicht durchgeführt wurden.
1872 mit Einführung der preußischen Grundbuchordnung erweiterte man die Funktion des Katasters. Seit dieser Zeit weist das Kataster gemeinsam mit dem Grundbuch das Eigentum an Grund und Boden nach.
1934 mit Einführung des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Reichsbodenschätzung) erhält das Liegenschaftskataster eine weitere Aufgabe. Die Ergebnisse der Bodenbestimmungen werden in den Nachweis übernommen, womit die heutige Form des Liegenschaftskatasters erreicht war.
Heute versteht sich das Liegenschaftskataster laut Vermessungs- und Katastergesetz NRW als Basisinformationssystem. Es liefert grundlegende Daten für die Wirtschaft und Verwaltung, aber auch für den Rechtsverkehr. Diese Daten werden heute vor allem in digitaler Form bereitgestellt. Natürlich ist auch heute noch der Nachweis von Eigentum an Grund und Boden die primäre Aufgabe unseres Liegenschaftskatasters.