last update: 19.04.2024

HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Verordnung
des Bundes zur Regelung der Vergütung der Leistungen von Architekten,
Landschaftsarchitekten und Ingenieuren in Deutschland.

In unserem Büro kommt diese Honorarordnung dann zum Einsatz,
wenn es sich nicht um amtliche Vermessungen handelt.

Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei auf die im Bauwesen tätigen
Fachrichtungen (Bauingenieure, Bauphysiker, Versorgungstechnik-
ingenieure, Elektroingenieure, Vermessungsingenieure, Gartenbau-
ingenieur, Landschaftplaner etc.)

Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen.
Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig.
Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von
Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit
annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten
Honorare eingeklagt werden können. Die HOAI gilt lediglich dann nicht,
wenn Planungsleistungen z. B. durch Generalunternehmer im Zuge
einer umfassenden Bauleistung erbracht werden.

Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar
und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe
und der Objektüberwachung sichern. Wettbewerb soll nicht auf Preisebene,
sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Gebührenordnungen
sind ein klassischer Bestandteil der Freien Berufe.

Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier.