last update: 23.04.2024

Auskunft und Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt – wird als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt. Einen Lageplan benötigen Sie insbesondere für das Baugenehmigungsverfahren.

Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.

Unser Büro berät Sie gerne und beantragt für Sie die entsprechenden Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.