Ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt – wird als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt. Einen Lageplan benötigen Sie insbesondere für das Baugenehmigungsverfahren.
Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Es dürfen aus Datenschutzgründen keine Auskünfte am Telefon erteilt werden.
Auskünfte über Eigentumsverhältnisse werden nur im Rahmen der Datenschutzbestimmungen abgegeben.
Auf Antrag und bei der Angabe des Verwendungszwecks (z.B. Bauvorhaben oder Grundstücksaufteilungen) erhalten Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster und können Auszüge hieraus erhalten.
Für Informationen in Verbindung mit Angaben zum Eigentum müssen Sie das berechtigte Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegen.
Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.
Unser Büro berät Sie gerne und beantragt für Sie die entsprechenden Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.