last update: 26.04.2024

Kataster

Als Kataster bezeichnet man alle Verzeichnisse und grafische Darstellungen
gleichartiger Gegenstände, die zumeist in Wortverbindungen wie z. B.
Liegenschaftskataster oder Leitungskataster gebraucht werden. Hierbei wird
der wesentliche Inhalt, der Zweck oder die Form des Katasters bezeichnet.

Der Begriff Kataster wird vom lateinischen capitastrum abgeleitet und
bedeutete eigentlich Kopfsteuerverzeichnis.

Das Kataster besteht aus den Hauptbestandteilen:

Die Fortführung des Katasters wird durch eine örtliche Vermessung realisiert.
Hierzu zählen z. B. Teilungsvermessungen, Grenzfeststellungen bzw.
Grenzwiederherstellungen und Gebäudeeinmessungen.

Es sind aber auch Fortführungen ohne örtliche Vermessung möglich.
Hierzu zählen die Sonderung, die Verschmelzung zweier Flurstücke,
sowie die Berichtigungen der Flächengröße oder der Nutzungsart.

Fortführungsvermessungen dürfen nur von der jeweiligen
Kastasterbehörde und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten sie hier.