last update: 16.04.2024

Lageplan zum Bauantrag

Wenn die Planungen für das neu zu errichtende Gebäude durch den Architekten abgeschlossen ist, kann der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) den Lageplan zum Bauantrag anfertigen.

Das bedeutet, dass der ÖbVI entweder den bereits durch ihn angefertigten Lageplan als Grundlage benutzen kann, oder er einen ganz neuen Plan anfertigt. In diesen Plan kommen nun neben Grenzen, Flurstücksnummern, Eigentümerangaben, Baulinien, Baugrenzen, Grundflächenzahl, Wegerecht, Häuser, Wege, Straßen, Bäume, Geländehöhen, First- und Traufhöhen auch der geplante Gebäudegrundriss mit den dazugehörigen Abstandsflächen und den GRZ-/GFZ-Werten.

Dieser Lageplan zum Bauantrag kann nun mit all den erforderlichen Unterlagen beim Bauamt eingereicht werden. Das Bauamt wird nun den Bauantrag prüfen, und wenn es keine Beanstandungen gibt, eine Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben ausstellen.

Sollten noch Umplanungen nötig werden, so kann der ÖbVI die Änderungen im Lageplan zum Bauantrag ergänzen und aktualisieren.

Lageplan zum Bauantrag