last update: 25.04.2024

Neuvermessung

Die Neuvermessung ist eine Katastervermessung. Durch sie wird,
wenn sie erforderlich ist, das Liegenschaftskataster mehrerer Flurstücke
durch örtliche Vermessung den heutigen Anforderungen angepasst.
Es gibt je nach Umfang unterschiedliche Arten der Neuvermessung.

  • Bei einer Neuvermessung in einem Zuge werden die Grenzen
    untersucht, abgemarkt, eine Grenzniederschrift aufgenommen
    und die neu aufgenommenen Grenzpunkte, Gebäudepunkte und
    sonstigen Punkte an das übergeordnete Vermessungspunktfeld
    angeschlossen. Dieses Verfahren wird in Gebieten mit
    unzureichenden Katasterunterlagen (z. B. wenn noch Urkataster
    die grundlegende Vermessung ist), in Umlegungs-, Sanierungs-
    und Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Technisch gesehen
    muss nach den heutigen Verwaltungsvorschriften
    Koordinatenkataster realisiert werden.
  • Bei der geschlossenen Neuvermessung werden vorhandene
    Katastervermessungen, die noch den heutigen Anforderungen an
    das Liegenschaftskataster entsprechen durch Zusatzvermessungen
    ergänzt und Lücken durch Neuvermessungen geschlossen.
  • Bei der allmählichen Neuvermessung werden diese Lücken erst
    allmählich durch Katastervermessungen, zu denen die
    Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und
    Gebäudeeinmessungen zählen, geschlossen.

Hier erfahren Sie mehr über die Vermessungen unseres Büros.