last update: 01.12.2024

Nutzungsart

Die tatsächlich in der Örtlichkeit vorhandene Nutzungsart der
Flurstücke wird im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Sie wird regelmäßig im Zuge von Liegenschaftsvermessungen
fortgeführt. Aber auch auf besonderen Antrag oder von Amts
wegen können Nutzungsarten geändert werden.