Für Straßenbaumaßnahmen wie z. B. Straßenverbreiterungen, Umgehungsstraßen, Fuß- und Radwege, Kreisverkehre usw. werden in der Regel Flächen entlang der Verkehrswege in Anspruch genommen.
Vorab führt der Träger der Straßenbaumaßnahme Verhandlungen mit den Eigentümern der anliegenden Grundstücke über die benötigten Flächen und den Umfang der Entschädigung.
Für den neuen Grenzverlauf sind die für die Straßenbaumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen maßgebend.
Die neu entstandenen Grundstücke werden im erforderlichen Umfang vermessen und in einem Veränderungsnachweis beschrieben, der vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit den Vermessungsschriften beim zuständigen Katasteramtamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht wird.
Wir beraten Sie gerne über eine mögliche Straßenschlussvermessung durch unser Vermessungsbüro Verwold.