Mit der Sockelbescheinigung wird amtlich bestätigt, dass das neu errichtete Gebäude entsprechend der Baugenehmigung errichtet ist.
Diese Bescheinigung kann von den Baubehörden gefordert werden ( § 81 (2) LBO).
Der Zeitpunkt der örtlichen Kontrolle liegt meist vor der Herstellung der Erdgeschoßdecke. Dann können teure Fehler noch verhindert werden.
Falls die Sockelabnahme erst zur Fertigstellung des Gebäudes erfolgt, wird diese aus Kostengründen im Zusammenhang mit der Gebäudeeinmessung vorgenommen.
Folgende Arbeiten sind für die Bescheinigung erforderlich: