last update: 18.04.2024

Wohngebäude

In Deutschland wird der Begriff vor allem in den Landesbauordnungen gebraucht. Als Wohngebäude bezeichnet man Gebäude, die nur
Wohnungen und die zugehörigen Garagen und Nebenräume enthalten.
Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen,
teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen.
Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein,
soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.