last update: 20.04.2024

Zerlegung

Man versteht unter Zerlegung die katastermäßige Aufteilung eines
Flurstücks in mehrere selbständige Flurstücke. Es geht von der
Zerlegung jedoch keine rechtsändernde Wirkung aus, das heißt,
das Eigentum an den neu entstandenen Flurstücken verbleibt beim
alten Grundstückseigentümer. Die Flurstücke werden im Grundbuch
auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer weitergeführt.
Es besteht somit kein Eigentumswechsel und keine grundbuchmäßige
Teilung.

Zerlegungen werden meist in Vorbereitung einer Teilung vorgenommen.
In Ausnahmefällen kann eine Sonderung stattfinden, normalerweise
findet aber eine örtliche Katastervermessung statt.

Hier erfahren sie mehr über unsere Grundstücksteilungen.