Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Grundstücksgrenze ist, aber Grenzzeichen fehlen und Sie diese gerne wieder hätten, dann sind Sie hier richtig.
Bei der Grenzwiederherstellung/Grenzvermessung werden bereits bestehende alte Grenzen untersucht und fehlende Grenzzeichen durch neue vermarkt. Damit stellen wir den einwandfreien Zustand einer Grundstücksgrenze wieder her.
Anlässe für eine Grenzwiederherstellung können Streitigkeiten unter Nachbarn über den Verlauf der gemeinsamen Grenze sein. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) wertet als neutraler Sachverständiger alle Unterlagen aus und stellt nach Untersuchung der Örtlichkeit die fragliche Grenze wieder her. Fehlende Grenzzeichen werden ersetzt und falsch stehende Grenzzeichen werden gerichtet. Damit kann in vielen Fällen der nachbarschaftliche Friede wieder hergestellt werden.
Ebenfalls Anlass für die Grenzwiederherstellung kann der Bau einer neuen Leitung an der straßenseitigen Grenze des eigenen Grundstücks sein. Dabei entfernte die Baufirma die gemeinsamen Grenzsteine. In diesem Fall hat der Grundstückseigentümer Anspruch darauf, dass der Verursacher, hier also die Baufirma, die Grenzzeichen wiederherstellt. Da dies aber nur durch berechtigte Personen geschehen darf, muß sie einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beauftragen.
Der Ablauf der Grenzwiederherstellung ist identisch mit einer Grundstücksteilung. Es wird ebenfalls ein Vermessungsantrag gestellt, die Katasterunterlagen bestellt und die örtliche Vermessung ausgeführt. Beim Grenztermin wird die Grenzniederschrift angefertigt und alle Beteiligte erkennen die neuen Grenzzeichen an.
Falls Sie nicht unbedingt neue Grenzsteine haben möchten, sondern nur die Lage der Grenzpunkte wissen wollen, käme für Sie auch die kostengünstigere Grenzanzeige in Frage.