last update: 01.12.2024

Grenzfeststellung

Bei der Grenzfeststellung handelt es sich um eine Grenzvermessung an nicht festgestellten Grenzen.

Besonders im ländlichen Raum trifft man gelegentlich noch auf nicht festgestellte Grenzen. Diese Grundstücksgrenzen sind zwar im Liegenschaftskataster nachgewiesen, von den Beteiligten aber bisher noch nie anerkannt. Oft sind sie auch nicht durch Grenzsteine vermarkt.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) wertet zuerst alle verfügbaren Unterlagen aus. Hinzu kommen örtliche Hinweise, wie z. B. alte Zäune oder Mauern oder auch Kenntnisse der Beteiligten über den Grenzverlauf.

Hieraus wird dann der Verlauf der rechtmäßigen Grenze geblidet, es werden neue Grenzzeichen zur Abmarkung gesetzt und ein Grenztermin vereinbart. Die Beteiligten erkennen nun die Grenze an und damit ist sie für alle Zeit festgestellt.

Wir beraten Sie gerne, ob Ihre Grenze festgestellt ist oder ob eine nicht festgestellte Grenze vorliegt und wie das weitere Vorgehen sein könnte.