Die Grundstücksteilung - auch Teilungsvermessung genannt - bedeutet die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbständige Flurstücke. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Teilfläche kaufen oder verkaufen wollen.
Nach der Veränderung eines Gebäudegrundrisses oder dem Neubau eines Gebäudes verlangt das Vermessungs- und Katstergesetz die Gebäudeeinmessung mit dem Zweck, aktuelle Karten für Wissenschaft, Recht und Wirtschaft bereitzustellen.
Eine Grenzfeststellung wird nötig, wenn der Grenzverlauf örtlich unklar ist oder Abmarkungen wie z. B. Grenzsteine fehlen. Ein konkreter Anlass wäre z. B. der bevorstehende Bau von Gebäuden in Grenznähe bei unklarem Grenzverlauf oder die erstmalige Markierung bestehender Grenzen. Die Ergebnisse werden in einem amtlichen Dokument schriftlich niedergelegt.
Bei der Grenzanzeige hingegen wird auf die amtliche Eintragung verzichtet. Es werden keine neuen Grenzzeichen gesetzt, sondern an jedem gewünschten Grenzpunkt eine nicht dauerhafte Markierung zur Orientierung z. b. zum Zaunbau angebracht.
Die Sonderung ist eine besondere Form der Flurstücksbildung. Hierbei wird im Gegensatz zur klassischen Teilungsvermessung keine örtliche Vermessung ausgeführt. Es gelten aber ganz bestimmte Voraussetzungen in Hinsicht auf die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des vorhandenen Liegenschaftskatasters.
Straßenschlussvermessungen werden immer dann in Betracht gezogen, wenn z. B. Straßenverbreiterungen, Ortsumgehungen, Kreisverkehre o. ä. angelegt werden sollen. Hierbei werden entlang der Baumaßnahme die betroffenen Flurstücke vermessen und neue Grenzzeichen gesetzt.
Bei der Baulandumlegung wird die Neugestaltung eines Baugebietes so vorgenommen, dass alle Grundstücke neu geordnet werden, sodass ihre Größe, Form und Lage der zukünftigen Nutzung optimal entspricht.
Neben den amtlichen Vermessungen gibt es zahlreiche Bereiche der technischen Vermessung, in denen wir tätig sind. Eine Auswahl finden Sie hier.